Informationen für unsere Mitglieder & Pächter

Aktuelles - Termine - Informationen

Aktuelles

"Kleingarten-Magazin"  heißt jetzt "Kleingarten-News"

Hier könnt ihr euch die Kleingarten-News (PDF) runterladen:

Wer direkt die Kleingarten-News erhalten möchte, 
kann sich über den folgenden Link anmelden: 

Herausgeber: Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V.

 

 

Freitag, 21. Februar 2025 - Jahreshauptversammlung

19.00 Uhr im Vereinsheim "NOAH" im Haus Grenzland, Bataverstr. 1, 41462 Neuss
Pflichtveranstaltung für unsere Pächter und aktiven Mitglieder
des KGV Grenzland e.V.

 

 

 

Thema Cannabis-Pflanzen

Unser Kleingärtnerverein "Grenzland" e.V. Neuss, schließt sich den Aussagen vom Bundesverband der Kleingartenvereine und Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. sowie des Stadtverbandes der Kleingärtnervereine e.V. Neuss an.

Für unsere Pächter: Antragsformulare für Baulichkeiten in der Parzelle

Die Anträge müssen vor der Erstellung der Baulichkeit gestellt werden und erst genehmigt sein, bevor die Baumaßnahme begonnen wird. Ansonsten ist ein sofortiger Rückbau erforderlich, eine nachträgliche Genehmigung ist NICHT möglich. 

Wie ist die Vorgehensweise?

Grundlegend unterliegen bauliche Maßnahmen der Kleingartenordnung der Stadt Neuss. Die Vorgaben sind einzuhalten und angegebenen Maße dürfen nicht überschritten werden.

Für Solaranlage, Gewächshaus und Grillkamin besteht eine Generalbau-Genehmigung der Stadt Neuss, diese Anträge gehen an den Vorstand. Werden durch diesen geprüft, genehmigt, protokolliert und bei Fertigstellung abgenommen.

  • Der Antrag muss in 2-facher Ausfertigung erstellt werden und geht an den Vorstand des KGV Grenzland e.V.

Alle weiteren Anträge (Pergola, Gartenteich oder auf Anfrage weitere Anträge für Baulichkeiten)  gehen über den Vorstand des KGV Grenzland e.V.  an den Stadtverband der Kleingärtnervereine e.V. Neuss. 

Die Anträge werden dort geprüft und zur Genehmigung an die Stadt Neuss weitergegeben. Erst nach erfolgter und vorliegender Genehmigung durch die Stadt Neuss darf die Baumaßnahme begonnen werden. Die Abnahme nach Fertigstellung erfolgt durch die Stadt Neuss.

  • Der Antrag muss in 4-facher Ausfertigung erstellt werden und geht zur weiteren Bearbeitung an den Vorstand des KGV Grenzland e.V.

Für Rückfragen steht der Vorstand des Kleingärtnervereins Grenzland e.V. Neuss gerne zur Verfügung. Unklarheiten vorher zu klären kann für alle Beteiligten nur von Vorteil sein.

Logo

©Kleingärtnerverein "Grenzland" e.V.
Bataverstr. 1, 41462 Neuss (Nordrhein-Westfalen)

VR 435, Amtsgericht Neuss

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.